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Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Was heißt das für Ihr Unternehmen?

Das Thema Nachhaltigkeit ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Auch in den Unternehmen ist es längst angekommen. Spätestens seit der Verabschiedung der Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, durch die Europäische Union. Diese verpflichtet Unternehmen zur Erstellung und Veröffentlichung eines Lageberichts zu den nachhaltigen unternehmerischen Bestrebungen, welcher, genau wie der finanzielle Jahresabschluss, extern geprüft werden muss. Sie haben sich bisher nicht mit CSRD auseinandergesetzt und wissen gar nicht wirklich, was das bedeutet? Kein Problem, nachfolgend klären wir für Sie die wichtigsten Punkte und wenn Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns einfach.

Wer ist zur Berichterstattung verpflichtet?​

Die Verpflichtung zur Berichterstattung wird gestaffelt langsam ausgeweitet. Ab 2024 müssen große Unternehmen einen Lagebericht erstellen, das betrifft jene, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

… mehr als 25 Mio. € Bilanzsumme

… mehr als 50 Mio. € Nettoumsatzerlöse

… mehr als 250 Beschäftigten.

Im Jahr 2027 müssen dann auch Unternehmen mit

… mehr als 450.000 € Bilanzsumme

… mehr als 900.000 € Nettoumsatzerlöse

… mehr als 10 Beschäftigten

die CSRD-Richtlinien umsetzen, sobald sie zwei der genannten Kriterien erfüllen.

Aber Achtung, auch wenn Sie aufgrund der Richtlinien nicht verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann das durchaus sinnvoll sein. Agieren Sie am B2B-Markt, könnten Ihre Kunden CSRD verpflichtet sein und Sie zu Nachhaltigkeitskennziffern anfragen. Ebenso ist das Bewusstsein von Arbeitnehmenden gestiegen, in nachhaltigen Unternehmen arbeiten zu wollen, und Banken verlangen von ihren Kunden den Nachweis nachhaltigen Handelns. Eine CSRD-Berichterstattung erleichtert Ihnen die Auskunft und zeugt von Professionalität.

Was sind überhaupt die Inhalte des CSRD?

Die Richtlinie zielt darauf ab, nachhaltigen Themen in der Unternehmenswelt einen größeren Stellenwert einzuräumen und langfristig mit finanziellen Aspekten gleichzusetzen. Hierfür wurden Maßnahmen beschlossen, die im CSRD festgeschrieben sind.

  1. Berichtstandards. Die Berichterstattung konnte bisher sehr frei von den Unternehmen gestaltet werden. Durch die CSRD-Richtlinie werden exakte Standards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), vorgegeben. Bisher sind die allgemein gehalten und es gibt einen einheitlichen Standard für alle Unternehmen. Spezifische Standard für einzelne Branchen sind aktuell in der Diskussion. In jedem Fall geben die bisherigen Standards eine retrospektive und zukunftsblickende Betrachtung der Unternehmensnachhaltigkeit vor.
    Good to know: Unternehmen, die nicht zur Berichterstattung verpflichtet sind, können anhand der ESRS VSME freiwillig basierend auf einheitlichen Standards ihre Berichterstattung gestalten.
  2. Berichterstattung. Die Berichterstattung muss in einem eigenständigen Abschnitt im Lagebericht durchgeführt werden. Damit wird der Stellenwert hervorgehoben und dem der finanziellen Berichterstattung gleichgestellt.
  3. Wesentlichkeitsdefinition. Die ESRS fordern eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse, d.h. es werden sowohl die Auswirkungen des Unternehmens und seines Handelns auf die Umwelt (inside-out) als auch die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsbelange auf die finanzielle Stellung des Unternehmens (outside-in) beschrieben. Die zu betrachtenden Themen sind vorgegeben und betreffen den Klimawandel, die Umweltverschmutzung und den Umgang mit Wasser- und Meeresressourcen. Neben dem eigenen Unternehmen müssen auch die anderen Glieder der Wertschöpfungskette betrachtet und berichtet werden.
  4. Prüfpflicht. Ganz wie die finanzielle Berichterstattung wird auch der Lagebericht nach CSRD durch einen unabhängigen, externen Gutachter geprüft. Bisher genügt eine Prüfung auf begrenzte Sicherheit, dies wird bis 2028 jedoch auf hinreichende Sicherheit angehoben.

Was Sie nun beachten sollten:

  1. Ganz und nicht gar nicht. Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein komplexes, umfangreiches Thema. Benennen Sie einen Nachhaltigkeitsbeauftragten und geben Sie ihm ausreichend Befugnisse an die Hand. Nur mit dem Einblick in alle Unternehmensprozesse und den Zugriff auf Zulieferer und Kunden kann eine allumfassende Betrachtung der Nachhaltigkeit stattfinden. Insbesondere die erstmalige Erstellung eines Lageberichts nach CSRD bedarf Zeit und eine sorgsame Arbeitsweise. Gegebenenfalls müssen Sie neue Prozesse definieren oder Ihre Unternehmenskennziffern erweitern und überarbeiten. Starten Sie doch einen Testlauf, bevor Sie gesetzlich verpflichtet sind, eine Berichterstattung anzufertigen. Wir können Sie hierbei gern unterstützen.
  2. Status Quo. Wissen Sie, wie Ihr Unternehmen im Punkt Nachhaltigkeit aufgestellt ist? Das sollten Sie in einem ersten Schritt detailliert erheben und auswerten, nur so können sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung definiert werden. Ein Blick auf andere Unternehmen in Ihrer Branche kann sich ebenso lohnen!
  3. Daten, Daten, Daten. Analysieren Sie, welche Daten zur Darstellung Ihrer Unternehmensnachhaltigkeit bereits vorhanden sind und welche Sie neu erheben müssen. Achten Sie dabei auf eine vergleichbare Datenbasis, die Sie in ausreichender Qualität und Validität dauerhaft erheben können.
  4. Realismus über Illusionismus. Blicken Sie neutral auf die Ihnen vorliegenden Daten und Informationen. Es ist nicht schlimm, wenn Sie einige Defizite in Ihrer Unternehmensnachhaltigkeit aufdecken – sehen Sie es als Potenzial, sich zu verbessern. Das Verfälschen, Schönreden oder Ignorieren von Schwachstellen versperrt Ihnen die Möglichkeit der Verbesserung und endet schlimmstenfalls im Greenwashing.
  5. Keine One-Business-Show. Während der horizontale Blick auf die Konkurrenz interessant sein kann, ist der vertikale Blick entlang der Wertschöpfungskette unabdingbar. Zur Erfüllung der CSRD müssen Sie wissen, wie Ihre Lieferanten und Businesspartner mit nachhaltigen Themen umgehen und Nachhaltigkeitskennziffern von Ihnen einfordern.
  6. Alle in ein Boot holen. Analysieren Sie die Stakeholder Ihres nachhaltigen unternehmerischen Handelns und analysieren Sie im Voraus, welche Informationen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung für wen relevant werden. Die Zusammenarbeit ist nicht nur in den ESRS vorgeschrieben, Sie können selbst davon profitieren. Ihre Mitarbeitenden werden Ihre nachhaltigen Bemühungen zu schätzen wissen, ebenso Ihre Kunden und die Öffentlichkeit. Somit können Sie das Ansehen Ihres Unternehmens steigern. Möglicherweise können Sie aber auch (neue) Geschäftspartner und Investoren begeistern, die Geschäftsbeziehung zu Ihren Lieferanten verbessern und das Verständnis von Anwohnenden erhöhen.
  7. Erwartungen definieren. Setzen Sie sich mit Ihrem Wirtschaftsprüfer im Voraus zusammen und diskutieren Sie gemeinsam, wie der Lagebericht entsprechend der CSRD-Richtlinie aufgebaut sein sollte, welche Daten erhoben werden müssen und ob Sie das gemeinsam angehen können. So sparen Sie sich Frust und Kapazitäten und erhalten ein tolles Endergebnis.
  8. Nachhaltigkeit ist Key – auch in der Strategie. Die ESRS verlangen die Definition von Zielen und Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit. Integrieren Sie diese in Ihre Unternehmensstrategie, dies ermöglicht die zukünftige Verbesserung des nachhaltigen Handelns und die Maximierung des Nutzens der CSRD-Berichterstattung für Ihr Unternehmen. Es empfiehlt sich eine langfristige Einführung eines Nachhaltigkeitsmanagements mit eigenen Prozessen, Verantwortlichkeiten und Konzepten.

Wie starte Ich?

Der Anfang ist immer der schwerste Schritt. Haben Sie einmal einen Lagebericht verfasst, werden Sie ihn nicht mehr missen wollen und seinen Mehrwert sehr zu schätzen wissen. Orientieren Sie sich an den ESRS-Richtlinien und versuchen Sie einen Bericht entsprechend dieser Vorgaben aufzusetzen. Wenden Sie sich gern an Ihren Wirtschaftsprüfer, um die Anforderungen abzuklären.

Gern begleiten wir Sie auf dem Weg zu einer aufrichtigen CSRD-Berichterstattung. Wir können Ihre Fragen beantworten und unterstützen Sie bei der Etablierung eines Nachhaltigkeitsmanagements, bei der Definition von Prozessen zur Erfassung der Kennzahlen Ihres nachhaltigen unternehmerischen Handelns und der Verfassung des Lageberichts. Oder Sie starten erstmal mit dem Herzstück der CSRD, der Wesentlichkeitsanalyse? So können Sie sich einen Überblick über Ihr nachhaltiges Handeln machen. Oder Sie beginnen mit der Schaffung eines Bewusstseins für Nachhaltigkeit bei Ihren Mitarbeitenden? Die Kommunikation der Nachhaltigkeit Ihres Unternehmens kann Ihnen viele Vorteile bringen, wie Sie hier nachlesen können. Gern machen wir Ihnen ein Angebot für Workshops und Schulungen zu diesen nachhaltigen Themen für Sie und Ihre Mitarbeitenden. Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf, und lassen Sie uns unverbindlich in den Austausch über nachhaltige Unternehmensthemen gehen.

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